Die Aufgabe
Aufgabe 4
Ein Unternehmen möchte wissen, ob es ein Zusammenhang zwischen Geschlecht und Kaufhäufigkeit besteht. Hierfür hat es 16 Kunden befragt. Der erste Befragte hat beispielsweise zweimal gekauft und war männlich. Alle 16 verbundenen Beobachtungswerte sind in folgender Tabelle dargestellt.
| (Kaufhäufigkeit) | (Geschlecht) | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | männlich |
| 2 | 3 | männlich |
| 3 | 2 | weiblich |
| 4 | 3 | weiblich |
| 5 | 1 | weiblich |
| 6 | 2 | männlich |
| 7 | 3 | weiblich |
| 8 | 2 | männlich |
| 9 | 2 | männlich |
| 10 | 1 | weiblich |
| 11 | 3 | weiblich |
| 12 | 2 | weiblich |
| 13 | 1 | männlich |
| 14 | 3 | männlich |
| 15 | 3 | weiblich |
| 16 | 1 | weiblich |
- Erstellen Sie die Kontingenztabelle mit absoluten Häufigkeiten.
- Erstellen Sie die Kontingenztabelle mit relativen Häufigkeiten und geben auch die Randverteilungen an.
- Erstellen Sie die bedingte Häufigkeitsverteilung von Y.
- Erstellen Sie die bedingte Häufigkeitsverteilung von X.
- Sind die Merkmale statistisch abhängig oder unabhängig? Begründen Sie Ihre Antwort.
In eigenen Worten: Von jedem der 16 Kunden kennt man zwei Angaben: die Zahl seiner Käufe (1, 2 oder 3) und sein Geschlecht. Die Liste soll in Tabellen gebracht werden. Dann wird verglichen: Kaufen Männer anders oft als Frauen?
- a) zählen, wie oft jede Kombination vorkommt (absolute Häufigkeiten);
- b) dieselbe Tabelle in Anteilen an allen 16 Kunden, mit den Summen am Rand;
- c) innerhalb jeder Kaufhäufigkeit: Anteil Männer und Frauen;
- d) innerhalb jedes Geschlechts: Anteil mit 1, 2 und 3 Käufen;
- e) entscheiden, ob die beiden Merkmale zusammenhängen.
Zum Text: „ob es ein Zusammenhang“ heißt „ob es einen Zusammenhang“ gibt; der Wortlaut bleibt stehen.
Der Weg:
- Die Merkmale benennen (Schritt 1).
- a) Die Liste auszählen und die Summen bilden (Schritte 2 und 3).
- b) Durch 16 teilen und die Randverteilungen ablesen (Schritte 4 und 5).
- c) und d) Durch die Zeilen- bzw. Spaltensumme teilen (Schritte 6 und 7).
- e) Die Verteilungen vergleichen und gegenprüfen (Schritte 8 und 9).